ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON WEDDING IN SWEDEN

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§ 1 Geltungsbereich und Anbieter 

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB” genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Wedding in Sweden (nachfolgend Anbieter) und Ihnen (nachfolgend Auftraggeber), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Es gilt darüber hinaus die Datenschutzerklärung.

(2) Abweichende AGB des Auftraggebers werden zurückgewiesen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung des Anbieters in Anspruch nehmen. Individuell vereinbarte Leistungen gehen den Regelungen dieser AGB vor.

§ 2 Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfanges 

(1) Der Anbieter bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung und Organisation von Hochzeiten und Eheschließungen in Schweden an. Je nach gebuchtem Service können diese insbesondere allgemeine Informationen zur Eheschließung in Schweden, individuelle Beratung und Planungsunterstützung, Empfehlungen zu Locations und Dienstleistern, organisatorische Koordination sowie eine umfassende Hochzeitsplanung und Betreuung am Hochzeitstag umfassen.

Der konkrete Umfang der Leistungen richtet sich nach dem jeweils gebuchten Service und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Leistungsbeschreibung.

(2) Der Anbieter stellt keine Leistungen bereit, welche eine individuelle Beratung oder Prüfung in rechtlicher oder sonstiger Weise beinhalten. Bei konkreten, den Einzelfall betreffenden Fragen oder Problemen, findet keine Beratung über die Bereitstellung allgemeiner Informationen, z.B. in Form von Listen, hinaus statt.

(3) Die in (4) beschriebenen Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den Inhalten um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.  Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Einspeicherung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Rechteinhabers Wedding in Sweden. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen gesondert vereinbart werden.

(4) Im Detail werden folgende Leistungen angeboten:

Kostenpflichtig:

(4.1) Wedding Guidance

Im Rahmen des Services „Wedding Guidance“ begleitet und berät der Anbieter den Auftraggeber während der Hochzeitsplanung.

Die Leistung umfasst insbesondere regelmäßige Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Gestaltung und Organisation der Hochzeit, beispielsweise hinsichtlich Stil, Farben, Blumen, Locations, Ablauf und praktischer Planung. Der Anbieter kann den Auftraggeber außerdem bei der Erstellung einer Übersicht und eines Zeitplans für den Hochzeitstag unterstützen sowie Empfehlungen und lokale Kenntnisse zu Hochzeiten in Schweden zur Verfügung stellen.

Soweit erforderlich, umfasst die Leistung auch allgemeine Informationen und Orientierung zum Verfahren zur Erlangung der erforderlichen Genehmigung für eine Eheschließung in Schweden.

Der Auftraggeber bleibt selbst für die Kontaktaufnahme und Buchung von Locations, Dienstleistern und sonstigen Dritten sowie für die praktische Umsetzung verantwortlich.

Nicht umfasst sind insbesondere die Buchung oder Beauftragung von Dienstleistern im Namen des Auftraggebers, die Koordination zwischen Dienstleistern, der praktische Aufbau vor Ort sowie die Koordination oder Betreuung am Hochzeitstag.

Der angegebene Preis umfasst ausschließlich die vereinbarten Beratungs-, Planungsunterstützungs- und professionellen Dienstleistungen von Wedding in Sweden. Kosten für Locations, externe Dienstleister, Produkte oder sonstige Leistungen Dritter sind nicht enthalten und werden separat berechnet bzw. direkt vom jeweiligen Dienstleister in Rechnung gestellt.

(Service „Wedding Guidance“)

(4.2)  Wedding Coordinator

Der Service „Wedding Coordinator“ umfasst über die beratenden Leistungen des Wedding Guidance Service hinaus die aktive Unterstützung bei der konkreten Organisation und Koordination der Hochzeit.

Hierzu können insbesondere die Suche und Auswahl geeigneter Locations und Dienstleister, die Kontaktaufnahme und Kommunikation mit Dienstleistern, die Koordination von Terminen und organisatorischen Abläufen sowie die Unterstützung bei der Erstellung und Abstimmung eines Zeitplans für die Hochzeit gehören.

Der Anbieter unterstützt den Auftraggeber dabei, die einzelnen Bestandteile der Hochzeit organisatorisch zusammenzuführen und dient während der Planungsphase als koordinierende Schnittstelle zu den beteiligten Dienstleistern.

Der Wedding Coordinator Service stellt jedoch keine vollständige Übernahme der gesamten Hochzeitsplanung dar. Eine persönliche Koordination und Betreuung vor Ort am Hochzeitstag ist nicht Bestandteil dieses Services, sofern dies nicht ausdrücklich zusätzlich vereinbart wurde.

Der angegebene Preis umfasst ausschließlich die vereinbarten Planungs-, Koordinations-, Beratungs- und professionellen Dienstleistungen von Wedding in Sweden. Kosten für Locations, externe Dienstleister, Produkte oder sonstige Leistungen Dritter sind nicht enthalten und werden separat berechnet bzw. direkt vom jeweiligen Dienstleister in Rechnung gestellt.

(Service „Wedding Coordinator“)

(4.3)  Signature Wedding Planning

Der Service „Signature Wedding Planning“ umfasst eine umfassende und individuell auf die Wünsche, den Stil und die Prioritäten des Auftraggebers abgestimmte Planung und Koordination der Hochzeit.

Der Anbieter übernimmt im vereinbarten Umfang die Planung und organisatorische Koordination des gesamten Hochzeitsprojekts. Dies kann insbesondere die Entwicklung des Hochzeitskonzeptes, die Auswahl und Koordination geeigneter Locations und Dienstleister, Budgetübersicht, Zeitplanung und Fristenmanagement sowie die Organisation und Abstimmung von Bereichen wie Einladungen, Styling, Floristik, Catering und weiteren Bestandteilen der Hochzeit umfassen.

Der Anbieter übernimmt außerdem die Kommunikation und Koordination mit den beteiligten Dienstleistern während der Planungsphase.

Am Hochzeitstag ist der Anbieter im vereinbarten Umfang vor Ort und übernimmt die Koordination des Tagesablaufs sowie der beteiligten Dienstleister, damit die geplanten Abläufe und Details bestmöglich umgesetzt werden können.

Der angegebene Preis umfasst ausschließlich die vereinbarten Planungs-, Koordinations-, Beratungs- und professionellen Dienstleistungen von Wedding in Sweden, einschließlich der vereinbarten Betreuung und Koordination am Hochzeitstag. Kosten für Locations, externe Dienstleister, Produkte oder sonstige Leistungen Dritter sind nicht enthalten und werden separat berechnet bzw. direkt vom jeweiligen Dienstleister in Rechnung gestellt.

(Service „Signature Wedding Planning“)

(4.4)  Allgemeine Bestimmungen zum Leistungsumfang

Der konkrete Umfang der jeweils gebuchten Dienstleistung ergibt sich ergänzend aus der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Leistungsbeschreibung des jeweiligen Services sowie aus gegebenenfalls individuell zwischen Anbieter und Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen.

Kosten für Locations, Fotografen, Floristen, Caterer, Musiker, Stylisten oder sonstige externe Dienstleister, Waren und Leistungen Dritter sind nicht im Honorar des Anbieters enthalten, soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Der Anbieter schuldet die vereinbarten Planungs-, Beratungs- und Koordinationsleistungen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit oder ordnungsgemäße Leistungserbringung unabhängiger Dritter.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages 

(1) Der Auftraggeber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

(2) Mit der Bestellung erkennt der Auftraggeber die vorliegenden AGB an. Mit der Bestellung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und dem Auftraggeber, das sich nach den Regelungen dieser AGB richtet. 

(3) Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Kunde lediglich dazu aufgefordert, ein Angebot zu machen. 

(4) Mit dem Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf einer Dienstleistung  ab. Die Bestätigungsemail des Anbieters stellt lediglich eine Bestätigung dar, dass die Bestellung eingegangen ist. Der Vertrag ist dadurch noch nicht zustande gekommen. Der Anbieter nimmt den Vertrag an, wenn er mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt. Dann ist der Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande gekommen.

(5) Sie stimmen zu, dass Sie elektronische Rechnungen erhalten. Elektronische Rechnungen werden Ihnen per E-Mail zur Verfügung gestellt.

§ 4 Vergütung

(1) Sofern der Auftraggeber eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, wird er vorher auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. So werden insbesondere Leistungsumfang, die anfallenden Kosten und die Zahlungsweise aufgeführt.

(2) Ein anfallendes Entgelt für die kostenpflichtigen Inhalte wird unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und ist ohne Abzug an den Anbieter zu entrichten. 

(3) Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall ausgeschlossen werden. 

(4) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen. 

(5) Sollte der Auftraggeber ein Online-Zahlungsverfahren wählen, ermächtigt der Auftraggeber den Anbieter dadurch, die fälligen Beträge zum Zeitpunkt der Bestellung einzuziehen. 

(6) Sollte der Anbieter die Bezahlung per Kreditkarte anbieten und der Auftraggeber diese Zahlungsart wählen, ermächtigt dieser den Anbieter ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge einzuziehen. 

(7) Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. 

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen des Anbieters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Anbieter aus diesem Grunde seine Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb angemessener Zeit erbringen, so entbindet dies den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Vergütung.

(3) Gemäß dem unter § 2 Punkt 4 der aufgeführten Beschreibung des Vertragsgegenstandes obliegt die Vollständigkeitsprüfung dem Auftraggeber. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber für die Korrektheit aller Angaben verantwortlich ist und sich verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Vor der Einreichung des unter § 2 Punkt 4 beschriebenen Antrags ist der Auftraggeber verpflichtet, die Angaben nochmals sorgfältig auf Richtigkeit zu prüfen.

§ 6 Haftungsbegrenzung 

1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, während bei einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – der Anbieter nur haftet, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% des Auftragswertes. 

2) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. 

3) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. 

4) Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von dem Anbieter.

§ 7 Höhere Gewalt

(1) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.

(2) Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) nach Absatz 1 dieser Klausel erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, Ausfall von Transportmitteln (einschließlich Zug-oder Flugausfälle oder -verspätungen), Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.

(3) Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.

§ 8 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters.

§ 9 Datenschutz 

(1) Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie weitere persönliche Daten zu Nationalität, Aufenthaltsstatus, Geschlecht, Passdaten, Familienstand, Kinder, Lebenshaltung) erhoben werden, verpflichten wir uns dazu, Ihre vorherige Einverständnis einzuholen. Wir verpflichten uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben zuvor eingewilligt. 

(2) Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen. 

(3) Sie haben jederzeit das Recht, vom Anbieter über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten. 

(4) Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer. 

(5) Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung zu finden. 

§ 10 Online-Streitbeilegung

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§ 11 Schlussbestimmungen 

(1) Vertragssprache ist deutsch. 

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber nach Wahl des Verkäufers Münster oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist in diesen Fällen jedoch Münster ausschließlicher Gerichtsstand.

(3) Die Beziehungen zwischen Anbieter und dem Auftraggeber regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(4) Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht.

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